​Abonnementbedingungen

Abonnementbedingungen

Willkommen zu den Abonnementbedingungen von Nanolink. Diese Bedingungen regeln Ihr Abonnement und die Nutzung unserer Produkte und Dienste. Bitte lesen Sie die Bedingungen, die für Ihr Abonnement gelten, sorgfältig durch.

Abonnementbedingungen

Abonnementbedingungen für NANOLINK SYSTEM

Der Kunde, der diesen Abonnementbedingungen und Nanolink ApS, CVR-Nr. 29167001 (NanoLink) schließt eine Vereinbarung über den Zugriff und die Nutzung des NanoLink-Systems (Abonnement) durch den Kunden ab. Hierbei handelt es sich um einen onlinebasierten Standarddienst, auf den über einen Internetbrowser oder eine App zugegriffen werden kann und der Teil des Trackingsystems von Nanolink ist Ortung, Verfolgung und Verwaltung von Tracking-Chips und anderen vom Kunden registrierten Gegenständen.


Die Abonnementbedingungen werden durch die Vereinbarung der Parteien (Vereinbarung) ergänzt.

Die Abonnementbedingungen bestehen aus zwei Teilen:

    Teil I – enthält die allgemeinen Abonnementbedingungen, die für die Nutzung des NanoLink-Systems (auch als Service bezeichnet) gelten. Teil II – enthält die Datenverarbeitungsbedingungen von NanoLink.


Die Abonnementbedingungen regeln das Abonnement des Kunden und treten in Kraft, sobald der Kunde sie akzeptiert. Die Abonnementbedingungen ersetzen ab diesem Zeitpunkt alle früheren Vereinbarungen, die zwischen den Parteien in Bezug auf den Zugriff auf das NanoLink-System und dessen Nutzung getroffen wurden. Der Beginn oder die Fortsetzung der Nutzung des NanoLink-Systems durch den Kunden gilt hierin als ausdrückliche Annahme der Abonnementbedingungen durch den Kunden.

Benutzerzugriff

Mit der Annahme der Abonnementbedingungen durch den Kunden erhält der Kunde während der Abonnementlaufzeit Zugriff auf das NanoLink-System. Der Nutzungszugang beinhaltet, dass der Kunde den Dienst im eigenen internen Geschäftsbetrieb für eine CVR-Nr. nutzen kann.

Der Kunde erhält Superuser-Zugriff und kann innerhalb der Nummer, für die ein Abonnement erworben wurde, weitere Benutzer erstellen. Zugewiesene Zugangsdaten dürfen nicht weitergegeben werden.


Der Zugang zur Nutzung des NanoLink-Systems gilt ausschließlich für den Kunden und seine Mitarbeiter sowie solche externen Personen, die Datenverarbeitungen für den Kunden durchführen oder sonstige Leistungen für den Kunden erbringen und für deren Leistungserbringung der Zugang zu der Leistung erforderlich ist diese Dienste anbieten.

Der Kunde garantiert in diesem Zusammenhang, dass Dritte die Abonnementbedingungen einhalten.


NanoLink ist berechtigt, kontinuierlich Aktualisierungen und Änderungen am NanoLink-System, einschließlich der darin enthaltenen Funktionalität, vorzunehmen, die sich auf die Nutzung des Kunden und den Wert des Abonnements auswirken können. Solche Änderungen können mit oder ohne Vorankündigung erfolgen und sich auf die Nutzung des NanoLink-Systems durch den Kunden auswirken.

Unterstützung

Der Kunde kann den NanoLink-Support im Rahmen seines Abonnements nutzen. Der Superuser des Kunden kann den Support innerhalb der normalen Öffnungszeiten von NanoLink kontaktieren. Zum Support-Service gehört die sofortige technische Problemhilfe, die telefonisch innerhalb von maximal 15 Minuten gelöst werden kann.

Rechte

NanoLink besitzt alle geistigen Eigentumsrechte an dem von NanoLink entwickelten oder erstellten NanoLink-System, einschließlich Code, Dokumentation, Benutzerhandbüchern und jeglichem Schulungsmaterial. Dies gilt sowohl für aktuelle als auch für zukünftige Ausgaben dieses Materials.


Dem Kunden werden keine geistigen Eigentumsrechte übertragen, sondern lediglich ein Nutzungsrecht an den oben genannten Inhalten.

Kundendaten

Der Kunde hat alle Rechte an seinen eigenen Daten, die er durch Nutzung oder manuell in das NanoLink-System lädt. NanoLink verarbeitet die Daten des Kunden nur nach Weisung des Kunden und somit nicht für eigene Zwecke und NanoLink hat kein Zurückbehaltungsrecht an den Daten des Kunden.


Daten, die NanoLink generiert oder die das NanoLink-System automatisch im Zusammenhang mit der Nutzung des Dienstes generiert, einschließlich der Nutzung des Kunden durch den Kunden oder der Überwachung der Nutzung des Dienstes, darf Nanolink nur für die Umsetzung des Dienstes gegenüber dem Kunden verwenden. NanoLink anonymisiert auch Daten für den Kunden und der Kunde akzeptiert, dass anonymisierte Daten an NanoLink weitergegeben werden, um sie z.B. in statistischer Hinsicht, um den Service zu verbessern usw.

Verfügbarkeit und Leistung des NanoLink-Systems

NanoLink strebt danach, dass das NanoLink-System ein hohes Maß an Betriebsstabilität aufweist, übernimmt jedoch keine Verantwortung für Ausfälle oder Betriebsunterbrechungen, die durch Faktoren verursacht werden, die außerhalb der Kontrolle von NanoLink liegen. Dies kann unter anderem Dazu gehören Stromausfall, Fehler an Geräten, Internetverbindungen, Telekommunikationsverbindungen oder Ähnliches.

Änderungen der Bedingungen in Google Play und/oder im Apple AppStore, die dazu führen, dass die App von NanoLink für einen bestimmten Zeitraum nicht verfügbar ist, liegen ebenfalls außerhalb der Kontrolle von NanoLink.


Bei Ausfällen oder Störungen ist NanoLink bestrebt, den Normalbetrieb schnellstmöglich wiederherzustellen.


NanoLink führt Servicefenster zum Zweck der laufenden Wartung des Dienstes durch und das NanoLink-System kann während dieser Zeiträume für den Kunden ganz oder teilweise nicht verfügbar sein. NanoLink ist bestrebt, geplante Servicefenster auf Zeiten außerhalb des Zeitraums von 8.00 bis 17.00 Uhr an Wochentagen zu legen, wobei NanoLink davon ausgeht, dass Ausfallzeiten im Allgemeinen die geringstmöglichen Unannehmlichkeiten für die Kunden verursachen. Serviceleistungen aus betrieblichen oder sicherheitstechnischen Gründen, die nicht aufschiebbar sind, werden jedoch immer schnellstmöglich durchgeführt.


Die Stabilität und Leistung des NanoLink-Systems kann von der Ausrüstung des Kunden, der Signalstärke für die Datenübertragung der Geräte, der Internetverbindung usw. abhängen. NanoLink ist nicht verantwortlich für mangelnde Stabilität des Dienstes oder der Leistung aufgrund solcher Bedingungen, und der Kunde ist sich bewusst, dass die einzige Möglichkeit, solche Bedingungen zu beheben, darin besteht, dass der Kunde Geräte oder Kommunikationsleitungen aktualisiert.

Preise und Zahlungsbedingungen

Für das Abonnement und die Nutzung des NanoLink-Systems zahlt der Kunde eine Vergütung gemäß der jeweils gültigen Preisliste von NanoLink bzw. der individuellen Vereinbarung, die die Parteien im Vertrag getroffen haben.


Alle angegebenen Preise verstehen sich zzgl. MwSt.


Der erste Abrechnungszeitraum beginnt mit dem Bestelldatum und beträgt ein Jahr. Danach erfolgt die Rechnungsstellung jährlich im Voraus, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist.


Der im Vertrag angegebene Kauf von Geräten wird bei Lieferung in Rechnung gestellt, sofern nicht gesondert etwas anderes vereinbart wurde, siehe auch den Punkt „Besonderheiten zum Kauf von Geräten“ weiter unten.


NanoLink kann die Zusammensetzung, den Inhalt und die Preise von Produkten, Dienstleistungen und Abonnements mit einer Frist von 30 Tagen per E-Mail an die vom Kunden angegebene Kontaktperson oder durch Veröffentlichung auf www.nanolink.com ändern. Änderungen an Preisen, Produkten, Dienstleistungen und Abonnements gelten nicht als Änderung der Abonnementbedingungen selbst.


Rechnungen sind 8 Tage nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.


Bei Nichtzahlung oder verspäteter Zahlung kann NanoLink ohne Vorankündigung und ohne Haftung den Zugang zum NanoLink-System sperren, bis die vereinbarte Zahlung eingegangen ist.


Bei verspäteter Zahlung ist NanoLink berechtigt, Zinsen ab dem Fälligkeitstag in Höhe von 1,75 % pro Rechnung zu berechnen angefangenen Monat, bis der Betrag an NanoLink gezahlt wurde, vgl. auch unten unter dem Punkt Verzug des Kunden.

Überweisen

Der Kunde kann seinen Vertrag über das Abonnement des NanoLink-Systems oder seine Rechte oder Pflichten nicht ohne vorherige Zustimmung von NanoLink auf einen Dritten übertragen.


NanoLink kann das Vertragsverhältnis und damit den Abonnementvertrag mit dem Kunden ohne vorherige Zustimmung des Kunden übertragen.

Verarbeitung personenbezogener Daten

Wenn der Kunde das NanoLink-System nutzt, wird NanoLink mit der Verarbeitung personenbezogener Daten im Namen des Kunden beauftragt. Der Kunde ist somit für die bereitgestellten Daten verantwortlich, während NanoLink der Datenverarbeiter ist.


Die gesamte Verarbeitung personenbezogener Daten für den Kunden erfolgt auf der Grundlage der Datenverarbeitungsbedingungen von NanoLink, die die Datenverarbeitungsvereinbarung der Parteien für die Verarbeitung personenbezogener Daten darstellen, die der Kunde anvertraut und die NanoLink im Rahmen der Bereitstellung der NanoLink System Cloud übernommen hat Service und eventuelle Zusatzleistungen.


Die Datenverarbeitungsbedingungen sind in Teil II der Abonnementbedingungen enthalten. Im Falle von Widersprüchen zwischen den Datenverarbeitungsbedingungen und den Abonnementbedingungen haben die Datenverarbeitungsbedingungen Vorrang.

Subunternehmer

NanoLink setzt Subunternehmer und externe Berater ein, um seine Verpflichtungen aus dem Abonnement mit dem Kunden zu erfüllen. Sofern Subunternehmer mit der Verarbeitung personenbezogener Daten beauftragt werden, gelten die Regelungen in den Datenverarbeitungsbedingungen von NanoLink.

Dauer und Beendigung

Das Abonnement ist gültig, bis das Abonnement schriftlich gekündigt wird oder eine der Parteien den Vertrag kündigt (Abonnementlaufzeit). Für die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden durch NanoLink gelten jedoch die Datenverarbeitungsbedingungen von NanoLink, bis NanoLink die Daten des Kunden gemäß der Regelung in den Datenverarbeitungsbedingungen gelöscht hat, unabhängig davon, ob das Abonnement anderweitig zu einem früheren Zeitpunkt beendet wurde. Die Datenverarbeitungsbedingungen und das Abonnement sind voneinander abhängig und können daher nicht separat gekündigt werden.


Das Abonnement kann zum Ende eines Kalendermonats mit einer Frist von 30 Tagen seitens des Kunden und mit einer Frist von 3 Monaten seitens NanoLink gekündigt werden.

Die Kündigung kann per E-Mail an info@nanolink.com erfolgen.


Die Vereinbarung kann eine Bindungsfrist enthalten. Wenn eine Bindungsfrist vereinbart wurde, kann das Abonnement erst nach Ablauf der Bindungsfrist gekündigt werden. Im Falle einer späteren Kündigung gilt die normale Kündigungsfrist.

Vertraulichkeit und Diskretion

Über nicht allgemein bekannte Umstände des Kunden wahren die Mitarbeiter von NanoLink im üblichen Umfang Stillschweigen und erlegen Subunternehmer und sonstige Erfüllungsgehilfen von NanoLink im erforderlichen Umfang eine entsprechende Verpflichtung auf.


NanoLink darf nur Personen autorisieren, deren Zugriff auf die Daten des Kunden zur Erfüllung der Verpflichtungen von NanoLink gegenüber dem Kunden erforderlich ist. NanoLink muss Autorisierungen kontinuierlich bewerten und den Zugriff sperren, wenn Autorisierungen ablaufen oder aufhören.

Die Verantwortung des Kunden für den Benutzerzugriff liegt

Der Kunde ist verantwortlich für die eigene Nutzung des NanoLink-Systems sowie für jede Nutzung, die mit dem vom Kunden zugewiesenen Superuser-Login und den vom Kunden erstellten Benutzerzugängen erfolgt.


Der Kunde muss den Superuser-Login und die Benutzerzugänge vertraulich behandeln und die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen ergreifen, um zu verhindern, dass der Kunde Benutzerzugänge oder andere Informationen gefährdet, die dazu führen könnten, dass Dritte unbefugten Zugriff auf die Daten des Kunden erhalten.

Sonstige Pflichten des Kunden

Der Kunde muss sicherstellen, dass das NanoLink-System nicht in einer Weise verwendet wird, die den Namen, den Ruf oder den Firmenwert von NanoLink schädigen könnte oder in einer Weise, die im Widerspruch zu einschlägigen Gesetzen oder anderen Vorschriften steht.

Änderungen der Abonnementbedingungen

NanoLink kann die Abonnementbedingungen jederzeit ändern. Die aktuelle Version der Abonnementbedingungen ist auf der NanoLink-Website https://www.nanolink.com/da verfügbar.


NanoLink beabsichtigt, Änderungen der Abonnementbedingungen mit einer angemessenen Frist von mindestens 30 Tagen anzukündigen. Informationen über geplante Änderungen werden an den Ansprechpartner des Kunden weitergeleitet und/oder auf www.nanolink.com veröffentlicht. Möchte der Kunde die mitgeteilten Änderungen nicht akzeptieren, kann er sein Abonnement mit der vereinbarten Kündigungsfrist kündigen. Darüber hinaus stehen dem Kunden aufgrund von Änderungen der Abonnementbedingungen keine Rechte zu.

Die Nutzung des NanoLink-Systems nach einer Änderung der Abonnementbedingungen stellt die Annahme dieser geänderten Bedingungen dar. Es obliegt dem Kunden, sich stets über Änderungen auf dem Laufenden zu halten.

Verzug und Haftung von NanoLink

Das NanoLink-System wird als Standarddienstleistung im Ist-Zustand und ohne besondere Garantien bereitgestellt.


Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass bei der Leistung geringfügige Fehler und Unangemessenheiten auftreten können, die die Nutzung des NanoLink-Systems nicht wesentlich beeinträchtigen. NanoLink übernimmt keine Garantie dafür, dass solche Probleme behoben werden, und die Behebung wird in den meisten Fällen einer Aktualisierung des Dienstes überlassen. Der Kunde stimmt zu, dass solche geringfügigen Fehler nicht als Verstoß angesehen werden können.


Bei erheblichen Fehlern in der Leistung erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass NanoLink diese innerhalb einer angemessenen Frist behebt. Sofern NanoLink keine Abhilfe schafft und die Nutzung des Dienstes durch den Kunden dadurch in nicht unerheblichem Umfang beeinträchtigt wird, hat der Kunde das Recht, den Abonnementvertrag fristlos zu kündigen. Für den Zeitraum, in dem sich der Mangel auf die vereinbarte Leistung auswirkt, besteht für den Kunden darüber hinaus kein Verzugsrecht.


NanoLinks ist gegenüber dem Kunden für Fehler und Mängel in den Diensten von NanoLink gemäß den allgemeinen Regeln des dänischen Rechts verantwortlich, mit den in diesen Abonnementbedingungen enthaltenen Einschränkungen.


Der Kunde hat Mängel zu rügen, sobald diese festgestellt werden oder festgestellt werden sollten. Die zwingende Rügefrist für die Mängelhaftung beträgt 1 Monat nach Auftreten des Mangels. Danach erlischt das Beschwerderecht.


Überschreitet NanoLink einen vereinbarten Liefertermin um mehr als 10 Werktage, ist der Kunde berechtigt, den Abonnementvertrag fristlos zu kündigen. Der Kunde kann im Zusammenhang mit der daraus resultierenden Verzögerung keine weiteren Verzugsrechte geltend machen und hat daher keinen Anspruch auf Schadenersatz jeglicher Art, einschließlich Schadensersatz für Zinsverluste, Folgeschäden oder sonstige indirekte Schäden.


NanoLink ist nicht verantwortlich für die Nutzung des NanoLink-Systems durch den Kunden und für Verständnisse, Wahrnehmungen oder Verluste, die beim Kunden infolge der Nutzung entstehen.

NanoLink ist nur zum Ersatz des Vermögensschadens des Kunden verpflichtet, der eine Folge eines erheblichen Lieferverzugs von NanoLink ist, vorbehaltlich der oben genannten Schadensersatzausnahmen.


Die Schadensersatzhaftung von NanoLink erstreckt sich in jedem Fall nur auf direkte Schäden des Kunden, indirekte Schäden und Folgeschäden, wie z Betriebsverluste, erhöhte Betriebskosten, entgangene Einsparungen, entgangener Gewinn oder Datenverlust sowie Aufwendungen im Zusammenhang mit der Neugründung werden nicht erstattet.


Die Gesamthaftung von NanoLink für Schäden ist in jedem Fall der Höhe nach auf den Betrag beschränkt, den NanoLink im Rahmen des Abonnements für die 12 Monate unmittelbar vor dem Haftungsverhältnis erhalten hat. Wenn der Abonnementvertrag zum Zeitpunkt des Schadenseintritts noch nicht 12 Monate in Kraft war, errechnet sich die Haftungsbeschränkung aus dem durchschnittlichen Betrag, den Sie in den vergangenen Monaten erhalten haben, multipliziert mit 12. Der Betrag darf jedoch in keinem Fall höher sein 100.000,00 DKK.

Produkthaftung

NanoLink haftet für Produktschäden, die durch die Lieferungen von NanoLink verursacht werden, gemäß den jeweils geltenden Rechtsvorschriften. Darüber hinaus übernimmt NanoLink keine Produkthaftung.


Die Haftung von NanoLink im Zusammenhang mit Produktschäden unterliegt ebenfalls der oben unter „Haftung und Entschädigung“ genannten finanziellen Beschränkung, sofern dies nicht im Widerspruch zu zwingenden Rechtsvorschriften steht.

Standardeinstellung des Kunden

Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen aus dem Abonnementvertrag erheblich nicht nach, ist NanoLink berechtigt, den Abonnementvertrag ohne gesonderten Anspruch auf Abhilfe zu kündigen und Schadensersatz gemäß den allgemeinen Regeln des dänischen Rechts zu verlangen.


Wird eine Rechnung nicht fristgerecht bezahlt, wird der Zugang des Kunden zum NanoLink-System bis zum Zahlungseingang gesperrt. In diesem Fall hat NanoLink während des Aussetzungszeitraums weiterhin Anspruch auf Zahlung der Vergütung.


Zahlt der Kunde fällige Beträge nicht innerhalb einer in der 2. Zahlungserinnerung bekannt gegebenen Frist, stellt dies einen erheblichen Verstoß dar, der NanoLink zur Kündigung des Abonnementvertrages berechtigt.

höhere Gewalt

Die Verpflichtungen von NanoLink aus dem Abonnementvertrag werden durch höhere Gewalt verschoben, worunter Umstände verstanden werden, die außerhalb der Kontrolle von NanoLink liegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Krieg, Aufruhr, Terror, Aufstand, Streik, Feuer, Naturkatastrophen, Währungsbeschränkungen, Import- oder Exportbeschränkungen , Unterbrechung des normalen Verkehrs, Unterbrechung oder Ausfall der Energieversorgung, öffentliche Dateneinrichtungen und Kommunikationssysteme, Viren, Cyberterror, Hackerangriffe und das Eintreten höherer Gewalt bei Unterlieferanten, und die NanoLink wann nicht hätte berücksichtigen dürfen Abschluss der Vereinbarung.


Als höhere Gewalt gelten auch Umstände bei den Unterlieferanten von NanoLink, die dazu führen, dass NanoLink seinen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden nicht nachkommen kann und die nicht ohne unverhältnismäßig hohe Kosten für NanoLink überwunden werden können.

Vor allem über den Kauf von Ausrüstung

Die Parteien können den Kauf von NanoLink-Chips, Gateways und anderen Geräten (Geräten) durch den Kunden in den Vertrag aufnehmen.


Die Lieferung der Ausrüstung erfolgt ab Werk, unabhängig davon, ob NanoLink den Transport zum Kunden organisieren muss. Als Lieferung gilt somit die Übergabe an den Spediteur.

Der Kunde ist verpflichtet, die Geräte sofort nach Erhalt zu untersuchen und erkennbare Schäden unverzüglich zu melden.


Für nicht sichtbare Schäden (Fehlen) gilt ein 12-monatiges Reklamationsrecht. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die erwartete Lebensdauer für NanoLink-Chips ca. 1 Jahr beträgt. 4 Jahre, die konkrete Lebensdauer kann jedoch variieren und hängt unter anderem davon ab der konkreten Nutzung. Beim Austausch von Chips muss der Kunde die Daten erneut registrieren. Für die Durchführung ist der Kunde selbst verantwortlich.

Im Falle einer berechtigten und fristgerechten Mängelrüge wird NanoLink nach eigener Wahl innerhalb einer angemessenen Frist Nachbesserung oder Ersatz leisten. Die Verantwortung von NanoLink umfasst nicht den Austausch des Geräts am Ende seiner Nutzungsdauer oder den Ersatz, der aufgrund normaler Abnutzung, unsachgemäßer Verwendung oder einer anderen Verwendung erforderlich ist, die nicht der Produktspezifikation entspricht.


Eine Verzögerung bei der Lieferung von Geräten gilt nur dann als wesentliche Vertragsverletzung, wenn die Verzögerung 20 Arbeitstage beträgt. Im Falle einer erheblichen Verzögerung kann der Kunde den Kauf von Geräten sowie das Abonnement, das gleichzeitig mit dem Kauf der verspäteten Geräte abgeschlossen wurde, stornieren, kann jedoch darüber hinaus keine Verzugsrechte geltend machen.


Auch die Haftung von NanoLink auf Schadensersatz und Haftung ist nach Maßgabe der Regelungen im vorstehenden Abschnitt „Verletzung und Haftung von NanoLink“ beschränkt

Besonders über NanoLink-Chips

NanoLink-Chips sind CE-geprüft. Die Bedingungen, unter denen Chips verwendet werden können, sind in der Produktspezifikation für Chips von NanoLink ausführlicher beschrieben.


NanoLink-Chips senden Signale über ein niederfrequentes Funksignal aus. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, sicherzustellen, dass die Verwendung eines niederfrequenten Funksignals dort, wo sich die NanoLink-Chips befinden, legal ist.


NanoLink-Chips übertragen Signale in einem festen Intervall, wie in der Produktspezifikation angegeben. Die Reichweite und das Intervall des Signals hängen vom Standort der NanoLink-Chips und seiner Umgebung ab.


Externe Funksignale können die Signalübertragung von NanoLink-Chips stören.


Die Reparatur von NanoLink-Chips liegt in der eigenen Verantwortung des Kunden. Als Montagevorschlag kann die Montage mit Band, Kleber oder Schrumpfflex angegeben werden.


NanoLink-Chips müssen gemäß den jeweils geltenden Vorschriften zur Entsorgung von Elektronikschrott entsorgt werden

Verwendung des Kunden als Referenz

NanoLink darf den Kunden in seine Referenzliste aufnehmen, darf den Namen des Kunden darüber hinaus jedoch nicht für Marketingzwecke verwenden

Erhalt von Marketingmaterial

Mit der Annahme der Abonnementbedingungen akzeptiert der Kunde ausdrücklich, dass NanoLink Marketingmaterial an die angegebene E-Mail-Adresse des Ansprechpartners des Kunden senden darf. Das Marketingmaterial kann Informationen zu Produktaktualisierungen, Serviceankündigungen, Informationen zu Integrationen von Drittanbietern usw. enthalten. Der Kunde kann den weiteren Erhalt solcher Marketingmaterialien jederzeit abbestellen.

Streitigkeiten

Die Vereinbarung unterliegt dänischem Recht und alle Streitigkeiten, die nicht gütlich beigelegt werden können, müssen in Dänemark nach dänischem Recht vor dem Gericht in Randers beigelegt werden.

Kontaktinformationen von NanoLink

Anfragen des Kunden an NanoLink bezüglich des Abonnements sind an folgende Adresse zu richten:


Nanolink ApS

Lundagervej 25d

8722 Hedenstedt

E-Mail: support@nanolink.com

Telefon: 88 70 90 00

Kontaktiere uns

Nanolink® ApSLundagervej 25D, 8722 Hedensted, DänemarkTelefon: 45 88 70 90 00support@nanolink.comCVR-Nr. 29167001

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Wussten Sie, dass...

Das erste Mobiltelefon, das mit Bluetooth-Technologie ausgestattet war, war das Ericsson T36, das im Jahr 2000 von Ericsson eingeführt wurde. Bluetooth ist eine drahtlose Technologie, die die Datenübertragung zwischen Geräten über kurze Distanzen ermöglicht und so Kabel und Leitungen überflüssig macht.

„Wenn wir eine Herausforderung lösen müssen, zum Beispiel mit einer neuen Lagerung oder Nachverfolgung, rufe ich das Team in Hedensted an. Wir haben uns genau deshalb für Nanolink entschieden, weil sie Lösungen speziell für unsere Bedürfnisse haben.“


Lasse Sell, Ommen

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