Datenverarbeitungsvereinbarung

Datenverarbeitungsvereinbarung

Willkommen zu unserer Datenverarbeitungsvereinbarung, die den Rahmen für die Verarbeitung personenbezogener Daten zwischen Ihnen als Kunden als Datenverantwortlicher und Nanolink als Datenverarbeiter definiert.

DATENVERARBEITUNGSVEREINBARUNG

Vereinbarte Bedingungen für die Datenverarbeitung

Der Kunde, der diese Bedingungen und Nanolink ApS, CVR-Nr. 29167001 (Nanolink) hat eine Vereinbarung über den Zugriff und die Nutzung des NANOLINK-SYSTEMS durch den Kunden (Abonnementvertrag) abgeschlossen, bei dem es sich um einen cloudbasierten Standarddienst handelt, der Teil des Tracking-Systems von Nanolink für die Ortung, Verfolgung und Verwaltung der Verfolgung ist Chips und andere vom Kunden registrierte Gegenstände.


Der Kunde stimmt diesen Datenverarbeitungsbedingungen im Rahmen des mit Nanolink abgeschlossenen Abonnementvertrags zu.


In bestimmten Situationen fungiert Nanolink gemäß den Definitionen der Datenschutzverordnung als Datenverarbeiter für den Kunden im Rahmen des Abonnementvertrags bei der Erbringung und Bereitstellung der vereinbarten Dienste. Nanolink speichert und verarbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der Bereitstellung des Kundenzugriffs auf das NANOLINK-SYSTEM durch Nanolink, und der Abonnementvertrag kann vorsehen, dass Nanolink auch andere Verarbeitungen durchführt.


Die Datenverarbeitungsbedingungen sind im Hinblick auf die Einhaltung von Artikel 28 Abs. 1 durch die Parteien gestaltet 3 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Austausch dieser Daten und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutzverordnung), wenn Nanolink ein Datenverarbeiter für den Kunden ist.


Die Datenverarbeitungsbedingungen treten ab dem Zeitpunkt in Kraft, an dem der Kunde sie akzeptiert, und die Datenverarbeitungsbedingungen ersetzen ab diesem Zeitpunkt alle früheren Datenverarbeitungsvereinbarungen, die zwischen den Parteien in Bezug auf die vereinbarten Verarbeitungsaktivitäten im Rahmen des Abonnementvertrags geschlossen wurden. Die Aufnahme oder Fortsetzung der Nutzung des NANOLINK-SYSTEMS durch den Kunden gilt hierin als ausdrückliche Zustimmung des Kunden zu den Datenverarbeitungsbedingungen.


Die Datenverarbeitungsbedingungen ergänzen außerdem den Abonnementvertrag und haben Vorrang vor darin enthaltenen widersprüchlichen Bestimmungen.

Datenverarbeitungsvereinbarung

Die Datenverarbeitungsbedingungen stellen die Datenverarbeitungsvereinbarung der Parteien für die Verarbeitung der vom Kunden anvertrauten personenbezogenen Daten dar, die Nanolink im Rahmen der Erbringung der im Abonnementvertrag vereinbarten Dienstleistungen vorgenommen hat.


Die Datenverarbeitungsbedingungen legen die Rechte und Pflichten fest, die gelten, wenn Nanolink personenbezogene Daten im Namen des Kunden verarbeitet, und die Datenverarbeitungsbedingungen legen die allgemeinen Sicherheitsmaßnahmen fest, die Nanolink beachtet.


Für die Verarbeitungstätigkeiten, die Nanolink zur Durchführung für den Kunden anvertraut wird, ist Nanolink der Datenverarbeiter gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen, während der Kunde entweder der Datenverantwortliche oder der Datenverarbeiter gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen ist. Die Parteien müssen jeweils die in den geltenden Datenschutzbestimmungen festgelegten Verpflichtungen einhalten. Die Datenverarbeitungsbedingungen entbinden daher weder Nanolink noch den Kunden von diesen Verpflichtungen.

Dauer

Die Datenverarbeitungsbedingungen gelten ab dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens und bis Nanolink die Daten des Kunden gemäß der in diesen Datenverarbeitungsbedingungen enthaltenen Regelung gelöscht hat. Die Datenverarbeitungsbedingungen und der Abonnementvertrag sind voneinander abhängig und können daher nicht einzeln gekündigt werden.

Die besonderen Garantien von Nanolink

Nanolink garantiert dem Kunden, dass Nanolink über ausreichende Fachkenntnisse, Zuverlässigkeit und Ressourcen verfügt, um die erforderlichen Maßnahmen zur Einhaltung der Datenschutzverordnung im Hinblick auf die Verarbeitungstätigkeiten umzusetzen, die Nanolink für den Kunden im Rahmen des Abonnementvertrags durchführen muss.

Besondere Verantwortung des Kunden

Der Kunde ist dafür verantwortlich, jederzeit die geltenden Datenschutzgesetze in Bezug auf die von Nanolink zur Verarbeitung anvertrauten personenbezogenen Daten einzuhalten. Der Kunde ist gegenüber Nanolink insbesondere verantwortlich und gewährleistet, dass:


    Der Kunde verfügt über die erforderliche Befugnis, die personenbezogenen Daten, die in den Dienstleistungen enthalten sind, die Nanolink für den Kunden erbringt, zu verarbeiten und Nanolink die Verarbeitung zu überlassen. In Fällen, in denen der Kunde ein Datenverarbeiter für die Nanolink zur Verarbeitung anvertrauten personenbezogenen Daten ist, garantiert der Kunde Nanolink, dass die Anweisungen des Kunden, wie sie in diesen Datenverarbeitungsbedingungen und dem Abonnementvertrag zum Ausdruck kommen, sowie die Nutzung von Nanolink befolgt werden und seine Unterauftragsverarbeiter sowie andere Datenverarbeiter werden vom Datenverantwortlichen autorisiert. Die erteilte Anweisung, nach der Nanolink personenbezogene Daten im Namen des Kunden verarbeiten muss, ist rechtmäßig.

Art und Zweck der Behandlungen

Die Art der vereinbarten Verarbeitung wird von den Parteien für die Durchführung von IT-Dienstleistungen von Nanolink an den Kunden bestimmt, darunter insbesondere die Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Zugang und Funktionalität im Standard-Cloud-Dienst NANOLINK SYSTEM.


Nanolink verarbeitet die übermittelten Informationen daher mit dem vereinbarten Zweck, die im Abonnementvertrag und in den Produktbeschreibungen von Nanolink vereinbarten Leistungen zu erbringen.

Die Art der Informationen

Die anvertraute Verarbeitung umfasst Benutzerinformationen in Form von Namen, E-Mail-Adressen, Telefonnummern sowie Geolokationen für Tracking-Chips und elektronische Geräte, auf denen die NanoLink-App installiert ist

Kategorien der registrierten

Zu den Kategorien registrierter Personen, denen Nanolink mit der Verarbeitung von Informationen betraut ist, gehören die Kategorien, denen der Kunde die Nutzung des NANOLINK-SYSTEMS einschließlich Tracking-Chips zulässt, typischerweise die Mitarbeiter des Kunden.

Umfang der Behandlungsaktivitäten

Nanolink darf die personenbezogenen Daten des Kunden nur gemäß den Weisungen des Kunden verarbeiten, die durch eine schriftliche Vereinbarung dokumentiert sind und die Nanolink akzeptiert hat.


Mit der Annahme der Datenverarbeitungsbedingungen durch den Kunden weist der Kunde Nanolink an, die personenbezogenen Daten des Kunden für die Bereitstellung von NANOLINK SYSTEM als Cloud-Dienst zu den im Abonnementvertrag und in diesen Datenverarbeitungsbedingungen festgelegten Bedingungen zu verarbeiten.


Der Kunde kann von Nanolink außerdem verlangen, weitere schriftliche Anweisungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten für den Kunden zu erhalten, wobei Nanolink frei entscheiden kann, solche weiteren Anweisungen anzunehmen oder abzulehnen. Allerdings akzeptiert Nanolink jederzeit eine Anweisung, die weitere Verarbeitung einzustellen, was dazu führt, dass Nanolink die Daten des Kunden löscht, wie im Abschnitt „Lieferung und Löschung der Daten des Kunden“ unten beschrieben.


Nanolink wird den von Nanolink genehmigten Weisungen des Kunden Folge leisten, es sei denn, eine solche Verarbeitung verstößt gegen die geltenden Datenschutzgesetze, denen Nanolink unterliegt. In diesem Fall informiert Nanolink den Kunden hierüber.


Unabhängig von der Weisung des Kunden – einschließlich der Löschung – ist Nanolink jedoch verpflichtet, die personenbezogenen Daten des Kunden zu verarbeiten, wenn sich dies aus einer rechtlichen Verpflichtung ergibt, der Nanolink unterliegt. In diesem Fall wird der Kunde hierüber vor der Verarbeitung informiert, es sei denn, die Mitteilung ist rechtswidrig.


Der Kunde bestimmt somit Zweck und Umfang der Nanolink übertragenen Verarbeitungstätigkeiten.

Dauer der Behandlungsaktivitäten

Nanolink verarbeitet die personenbezogenen Daten des Kunden, solange Nanolink gemäß dem Abonnementvertrag zur Verarbeitung verpflichtet ist – typischerweise solange der Abonnementvertrag in Kraft ist. Wenn der Abonnementvertrag des Kunden endet, löscht Nanolink die Daten des Kunden oder anonymisiert sie. Der Kunde kann Nanolink auch nach Maßgabe des Punktes „Übermittlung und Löschung seiner Daten“ beauftragen, die Daten auch schon früher zu löschen.

Sicherheitsmaßnahmen

Nanolink ergreift alle gemäß Artikel 32 der Datenschutzverordnung erforderlichen Maßnahmen. Nanolink ergreift geeignete technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen, um die anvertrauten personenbezogenen Daten vor versehentlicher oder illegaler Zerstörung, Verlust, Veränderung, unbefugter Offenlegung oder unbefugtem Zugriff auf personenbezogene Daten zu schützen.

Nanolink kann implementierte Sicherheitsmaßnahmen fortlaufend ändern, da Nanolink bei der Änderung von Sicherheitsmaßnahmen jedoch darauf achten muss, dass die Änderungen grundsätzlich nicht zu einer Verschlechterung des Sicherheitsniveaus führen.

Nanolink hat das Sicherheitsniveau auf der Grundlage von Überlegungen zur Art der im NANOLINK-SYSTEM registrierten personenbezogenen Daten und den erwarteten Kategorien registrierter Benutzer ermittelt.


Nanolink implementiert Sicherheitsmaßnahmen auf der Grundlage einer durchschnittlichen Abwägung dessen, was angemessen ist, und die Parteien vereinbaren daher, dass der Kunde interparteilich für die Beurteilung verantwortlich ist, ob die implementierten Maßnahmen ausreichen, um ein Sicherheitsniveau zu gewährleisten, das dem mit den Verarbeitungsaktivitäten verbundenen Risiko angemessen ist die Nanolink überlassen bleiben.

Meldung von Sicherheitsverstößen

Wenn Nanolink Kenntnis davon erlangt, dass im Zusammenhang mit den Dienstleistungen von Nanolink für den Kunden eine Verletzung der Sicherheit personenbezogener Daten vorliegt, muss Nanolink den Kunden unverzüglich über die Verletzung der Sicherheit personenbezogener Daten informieren, nachdem Nanolink Kenntnis davon erlangt hat, dass eine solche Verletzung stattgefunden hat.


Nachdem Nanolink Kenntnis davon erlangt hat, dass eine Verletzung der Sicherheit personenbezogener Daten vorliegt, muss Nanolink unverzüglich angemessene und verhältnismäßige Maßnahmen ergreifen, um den durch die Verletzung verursachten Schaden zu begrenzen.


In Fortsetzung der Benachrichtigung des Kunden muss Nanolink eine Beschreibung der Umstände des Verstoßes, der Art des Verstoßes, der Schritte, die Nanolink unternommen hat oder unternehmen will, um den durch den Verstoß verursachten Schaden zu begrenzen, und den von Nanolink erachteten Angelegenheiten vorlegen Der Kunde muss sich im Zusammenhang mit dem Verstoß besonders bewusst sein, damit er seinen Verpflichtungen im Falle eines Sicherheitsverstoßes innerhalb der in der Datenschutzverordnung festgelegten Fristen nachkommen kann.

Die Benachrichtigung kann per E-Mail an den vom Kunden angegebenen Ansprechpartner erfolgen.


Die Benachrichtigung von Nanolink über eine Verletzung der Sicherheit personenbezogener Daten stellt kein Eingeständnis der Schuld oder Verantwortung im Zusammenhang mit der aufgetretenen Verletzung der Sicherheit personenbezogener Daten dar.


Darüber hinaus unterstützt Nanolink den Kunden auf Anfrage dabei, die Einhaltung seiner Pflichten gemäß Artikel 33 und Artikel 34 der Datenschutzverordnung sicherzustellen, wobei die Art der anvertrauten Verarbeitung und die Nanolink im Zusammenhang mit einem Verstoß zur Verfügung stehenden Informationen berücksichtigt werden der Sicherheit personenbezogener Daten, die bei Nanolink erfolgt.

Einsatz von Unterauftragsverarbeitern

Mit der Annahme dieser Auftragsverarbeiterbedingungen erteilt der Kunde Nanolink sein generelles Einverständnis, weitere Auftragsverarbeiter (Unterauftragsverarbeiter) einzusetzen. Informationen zu den eingesetzten Unterauftragsverarbeitern, einschließlich ihrer Funktion und dem Land, in dem der Unterauftragsverarbeiter ansässig ist, sind entweder auf der Website von Nanolink verfügbar oder im Abonnementvertrag enthalten.


Beim Einsatz eines Unterauftragsverarbeiters stellt Nanolink sicher, dass mit dem Unterauftragsverarbeiter eine schriftliche Vereinbarung getroffen wird, durch die dies sichergestellt wird

a. Es werden die erforderlichen Garantien dafür gegeben, dass der Unterauftragsverarbeiter die geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen so umsetzt, dass die Verarbeitung den Anforderungen der Datenschutzverordnung entspricht.


b. Der Unterauftragsverarbeiter unterliegt den gleichen Datenschutzpflichten wie in diesen Datenschutzbestimmungen festgelegt, sodass die Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung Art. 28(3) muss eingehalten werden und zwar

c. Der Unterauftragsverarbeiter verarbeitet die personenbezogenen Daten des Kunden nur in dem Umfang, der zur Erfüllung der Lieferverpflichtungen erforderlich ist, die der Unterauftragsverarbeiter gegenüber Nanolink eingegangen ist, und dass die Verarbeitung gemäß den vereinbarten Anweisungen erfolgt.


Kommt ein Unterauftragsverarbeiter seinen Datenschutzpflichten nicht nach, bleibt Nanolink gegenüber dem Kunden voll verantwortlich für die Erfüllung der Datenschutzpflichten des Unterauftragsverarbeiters.


Nanolink kann die Liste der eingesetzten Unterauftragsverarbeiter fortlaufend aktualisieren. Die Aktualisierung erfolgt, bevor geplante Änderungen hinsichtlich der Hinzufügung oder Ersetzung eines Unterauftragsverarbeiters umgesetzt werden. Wenn der Kunde Einwände gegen geplante Änderungen hinsichtlich der Hinzufügung oder des Austauschs eines Unterauftragsverarbeiters hat, kann der Kunde seinen Abonnementvertrag mit Nanolink mit sofortiger Wirkung oder zum Ende des zum Zeitpunkt der Kündigung laufenden Kalendermonats kündigen. Voraussetzung für eine Kündigung nach diesem Punkt ist, dass die Kündigung innerhalb von 30 Tagen nach Aktualisierung der Liste der eingesetzten und geplanten eingesetzten Unterauftragsverarbeiter durch Nanolink bei Nanolink eingereicht wird. In diesem Fall besteht das einzige Recht des Kunden gegenüber Nanolink darin, den Abonnementvertrag zu kündigen.

Datenübertragungen

Nanolink speichert die Daten des Kunden innerhalb der EU, eine Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer erfolgt daher nicht.


Nanolink kann jedoch ausnahmsweise die Daten des Kunden, einschließlich personenbezogener Daten, an ein Drittland oder eine internationale Organisation übermitteln, sofern dies nach EU-Recht oder dem nationalen Recht der Mitgliedstaaten, denen Nanolink unterliegt, erforderlich ist; in diesem Fall wird der Kunde vor der Verarbeitung auf diese gesetzliche Anforderung hingewiesen, es sei denn, das betreffende Gesetz verbietet eine solche Mitteilung aus Gründen wichtiger gesellschaftlicher Interessen.


Ein eigener Zugriff des Kunden auf bei Nanolink gespeicherte personenbezogene Daten von einem Standort aus, der zu einer Übermittlung personenbezogener Daten in ein Drittland führt, gilt als eigene Übermittlung des Kunden und fällt daher nicht unter die Verantwortung oder Pflichten von Nanolink.

Unterstützung des Kunden

Nanolink verpflichtet sich, auf schriftliche Anfrage des Kunden dem Kunden folgende Unterstützung zu leisten:


    Nanolink unterstützt den Kunden unter Berücksichtigung der Art der anvertrauten Verarbeitung so weit wie möglich durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen bei der Erfüllung seiner Verpflichtung, auf Anfragen zur Ausübung der Rechte der betroffenen Person wie festgelegt zu reagieren in Kapitel 3 der Datenschutzverordnung. Erhält Nanolink direkt von einer registrierten oder potenziell registrierten Person eine Anfrage bezüglich der Ausübung ihrer Rechte, leitet Nanolink die Anfrage unverzüglich an den Kunden weiter, der dann entscheidet, ob die Unterstützung von Nanolink angefordert werden muss. Nanolink unterstützt auch der Kunde bei der Sicherstellung der Einhaltung seiner Pflichten gemäß Artikel 32 der Datenschutzverordnung-36 unter Berücksichtigung der Art der Nanolink anvertrauten Verarbeitung und der Nanolink zur Verfügung stehenden Informationen. Nanolink hat Anspruch auf eine gesonderte Vergütung für die geleistete Unterstützung um die Wünsche des Kunden gemäß diesem Punkt „Unterstützung des Kunden“ zu erfüllen. Die Vergütung errechnet sich auf der Grundlage des von Nanolink in Anspruch genommenen Zeitaufwands und des regulären Stundensatzes von Nanolink für diese Arbeiten.


Im Hinblick auf die Unterstützung bei der Erfüllung der Pflichten des Kunden gemäß der Datenschutzverordnung Art. 33-34 hat Nanolink jedoch keinen Anspruch auf eine Vergütung für die Erfüllung der Verpflichtungen, die Nanolink gemäß dem Abschnitt „Melden von Sicherheitsverletzungen“ hat.

Übermittlung und Löschung der Daten des Kunden

Nach der Wahl des Kunden löscht Nanolink alle personenbezogenen Daten oder gibt diese an den Kunden zurück, nachdem die mit der Verarbeitung verbundenen Dienstleistungen eingestellt wurden, und Nanolink löscht vorhandene Kopien, es sei denn, Nanolink unterliegt einer gesetzlichen Verpflichtung, die Nanolink zur Speicherung der personenbezogenen Daten verpflichtet.


Die Umsetzung der Weisungen des Kunden zur Löschung oder Herausgabe der Kundendaten durch Nanolink erfolgt im Einklang mit den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung und so schnell wie praktisch möglich.


Der Kunde gestattet im Rahmen der Weisungen an Nanolink auch, dass die Daten des Kunden in ein Backup-Verfahren einbezogen werden, aus dem Daten gelöscht werden, wenn das Backup gemäß dem Backup-Verfahren von Nanolink vernichtet wird.

Haftung und Haftungsbeschränkung

Für Entschädigungen und sonstige Entschädigungen, die an betroffene Personen aufgrund eines Verstoßes gegen die Datenschutzgrundverordnung gezahlt werden müssen, gelten Artikel 82 der Datenschutzgrundverordnung sowie ergänzende Regelungen des Datenschutzgesetzes und die Parteien sind somit jeweils parteilich verantwortlich zur Begleichung des Teils dieser Beträge, der ihrem Anteil an der Schadensverantwortung unter Berücksichtigung dieser Datenverarbeitungsbedingungen entspricht. Bei Bedarf wird die Zuständigkeitsverteilung durch gerichtliche Überprüfung ermittelt. Die Haftungsbeschränkung von NanoLink gemäß Teil I der Abonnementbedingungen gilt weiterhin.


Für Bußgelder und andere Strafen, die einer Partei aufgrund der rechtswidrigen Verarbeitung personenbezogener Daten auferlegt werden, haften die Parteien selbst und können von der anderen Partei nicht auf Erstattung dieser Beträge zurückgefordert werden.

Aufzeichnungen von Nanolink

Nanolink ist gemäß der Datenschutzverordnung verpflichtet, Aufzeichnungen über die Kategorien der für den Kunden durchgeführten Verarbeitungstätigkeiten zu führen. 30. Der Kunde ist verpflichtet, Nanolink den Namen und die Kontaktdaten seines möglichen Vertreters und Datenschutzberaters mitzuteilen und diese Informationen zu aktualisieren, damit die Aufzeichnungen von Nanolink korrekt geführt werden können.

Verschwiegenheitspflicht

Nanolink muss sicherstellen, dass die von Nanolink mit der Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden beauftragten Personen sich zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Nanolink und jeder, der für Nanolink tätig ist und Zugriff auf die personenbezogenen Daten des Kunden hat, darf diese Daten nur gemäß den von Nanolink akzeptierten Weisungen des Kunden verarbeiten, es sei denn, eine andere Verarbeitung ist aufgrund einer gesetzlichen Regelung oder gerichtlichen Entscheidung, der Nanolink unterliegt, erforderlich.


Nanolink darf nur solche Personen bevollmächtigen, deren Zugriff auf die personenbezogenen Daten zur Erfüllung der Verpflichtungen von Nanolink gegenüber dem Kunden erforderlich ist. Nanolink muss die Autorisierungen kontinuierlich bewerten und den Zugriff sperren, wenn die Autorisierungen ablaufen oder aufhören.

Überwachung und Audit

Nanolink stellt dem Kunden alle Informationen zur Verfügung, die zum Nachweis der Einhaltung der Anforderungen des Artikels 28 der Datenschutzverordnung sowie der in diesen Datenverarbeitungsbedingungen festgelegten Anforderungen an Nanolink erforderlich sind. Nanolink ermöglicht und beteiligt sich an Audits, einschließlich Inspektionen, die vom Kunden oder einem anderen vom Kunden autorisierten Prüfer durchgeführt werden.

Der Kunde kann die Durchführung einer physischen Inspektion bei Nanolink beantragen. Die Anfrage muss schriftlich an Nanolink gesendet werden und angeben, was der Kunde in die Inspektion einbeziehen möchte. Anschließend einigen sich die Parteien auf die genauen Umstände und den Umfang der Inspektion, einschließlich des Zeitpunkts für die Durchführung und der Form der Berichterstattung.


Die Inspektion kann nur von einer Person durchgeführt werden, die den normalen Sicherheitsmaßnahmen von Nanolink unterliegt und direkt mit Nanolink einer Vertraulichkeitsklausel zustimmt.


Nanolink kann gegen eine vom Kunden mit der Durchführung einer Inspektion beauftragte Person Einspruch erheben, wenn die beauftragte Person nach vernünftigem Ermessen von Nanolink nicht für die Durchführung der Inspektion geeignet oder qualifiziert ist, einschließlich der Tatsache, dass die Person (1) nicht unabhängig ist, (2) ein direkter Konkurrent von Nanolink ist oder (3) aus anderen offensichtlichen Gründen für die Erfüllung der Aufgabe ungeeignet ist.


Widerspricht Nanolink der benannten Person, muss der Kunde eine andere Person mit der Durchführung der Prüfung beauftragen.


Die Überwachung der von Nanolink eingesetzten Unterdatenverarbeiter erfolgt durch Nanolink. Der Kunde kann sich jedoch dafür entscheiden, eine physische Prüfung auch beim Unterauftragsverarbeiter zu veranlassen und daran teilzunehmen. Die Überwachung muss in Übereinstimmung mit den vom Unterauftragsverarbeiter festgelegten Inspektionsbedingungen erfolgen.


Alle Kosten von Nanolink und den Unterdatenverarbeitern im Zusammenhang mit der Durchführung einer physischen Inspektion oder Inspektion bei Nanolink oder dem Unterdatenverarbeiter trägt der Kunde. Nanolink und etwaige Unterauftragsverarbeiter haben außerdem Anspruch auf eine Vergütung der für die Prüfung aufgewendeten Zeit, die sich nach der jeweils gültigen Preisliste richtet.

Änderungen an den Bedingungen für Datenverarbeiter

Nanolink kann diese Datenverarbeitungsbedingungen mit einer Frist von 90 Tagen ändern. Änderungen, die unbedingt umgesetzt werden müssen, ohne den Ablauf einer solchen Mitteilung abwarten zu können, können sofort umgesetzt werden. Informationen über geplante Änderungen werden an den Kunden weitergeleitet. Möchte der Kunde die mitgeteilten Änderungen nicht akzeptieren, kann er seinen Abonnementvertrag kündigen. Darüber hinaus stehen dem Kunden aufgrund von Änderungen der Datenverarbeitungsbedingungen keine Rechte zu.

Kontaktdaten von Nanolinks

Anfragen des Kunden an Nanolink zum Datenschutz, einschließlich Aufsichts- und Einsichtswünschen, sind an folgende Adresse zu richten:



Nanolink ApS

Lundagervej 25d

8722 Hedenstedt

E-Mail: support@Nanolink.com

Telefon: 88 70 90 00

Aufbewahrungspflicht der Parteien

Nanolink und der Kunde sind verpflichtet, jede Version dieser Datenverarbeitungsbedingungen und des Abonnementvertrags für die gekauften Produkte sowie alle anderen Vereinbarungen, die für diese Datenverarbeitungsbedingungen von Bedeutung sind oder diese ergänzen, elektronisch zu speichern.


Kontaktiere uns

Nanolink® ApSLundagervej 25D, 8722 Hedensted, DänemarkTelefon: 45 88 70 90 00support@nanolink.comCVR-Nr. 29167001

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Wussten Sie, dass...

Die Bluetooth-Technologie wurde von Dr. erfunden. Jaap Haartsen von Ericsson im Jahr 1994. Der Name stammt von König Harald Blåtand, der den Zweck der Technologie symbolisiert, Einheiten zu vereinen. Bluetooth hat sich inzwischen zu einer Standard-Funktechnologie entwickelt, die elektronische Geräte kabellos verbindet.

„Das spart uns viel Zeit, und Zeit ist schließlich Geld.“

Nanolink bietet eine gute präventive Reaktion für alle, sodass die Verschwendung von Werkzeugen leise reduziert wird.“

Henrik Nielsen, Star VVS Entreprise und Star VVS A/S

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